Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung

AN: Jaritz Personal- und Büroservice GmbH, Ampfererweg 7, A‑8041 Graz
AG: Kunde

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen von Jaritz Personal- und Büroservice GmbH (im Folgenden auch kurz Vermittler genannt), im Rahmen der Erbringung von Personalvermittlung an den Kunden.

1.2. Der Vermittler erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Für die Arbeitskräfteüberlassung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.3. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur, soweit sie nicht mit einzelnen Bestimmungen dieser AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen bleiben nebeneinander bestehen. Rahmenvereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern sie widersprechen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmenvereinbarungen.

1.4. Der Kunde erklärt mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung oder eines Angebotes des Vermittlers, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist.

1.5. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen vom Kunden und Vermittler unterfertigt werden. Die gesamte Korrespondenz erfolgt mittels E-Mail, wobei die E-Mail-Adresse des Vermittlers (office@jaritz-personal.at) ausschließlich zu verwenden ist. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. Nebenabreden bestehen nicht.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Vermittlers sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Kunden oder durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermittlers bei fernmündlicher Beauftragung zustande.

2.2. Änderungen von Firmendaten oder anderen relevanten Informationen sind beiderseits umgehend schriftlich per E-Mail mitzuteilen, wobei die E-Mail-Adresse des Vermittlers (office@jaritz-personal.at) ausschließlich zu verwenden ist. Dies gilt ebenso für den Entzug oder Wegfall der Gewerbeberechtigung.

3. Leistungsumfang

3.1. Jaritz Personal- und Büroservice GmbH vermittelt Arbeitskräfte für Dienste (nicht Überlassung), unabhängig von der Art des Dienstvertrages, beim Kunden. Der Vermittler führt ein erstes Auswahlverfahren und eine ordnungsgemäße Prüfung des Kandidatenprofils auf Basis der vom Kunden genannten Anforderungen durch und präsentiert dem Kunden Kandidaten. Die Endauswahl obliegt dem Kunden.

3.2. Die vom Vermittler zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten. Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit weitergeleiteter Dokumente.

4. Honorar

4.1. Die Höhe des jeweiligen an den Vermittler zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt, kann der Vermittler jenes Honorar geltend machen, das den üblichen, angemessenen Konditionen entspricht. Das Honorar versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und allfälliger Barauslagen.

4.2. Der Honoraranspruch entsteht ungeachtet der mit der Beschäftigungsaufnahme vollständig erbrachten Leistungen laut Angebot oder Auftragsbestätigung zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen. Dies gilt auch dann, wenn ein vorgestellter Kandidat für eine andere Position als ursprünglich vorgesehen eingestellt oder beschäftigt wird.

4.3. Hat sich ein vom Vermittler vorgeschlagener Kandidat bereits selbständig beim Kunden beworben oder wurde dieser über einen Dritten vorgestellt, ist der Kunde verpflichtet, den Vermittler unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils zu informieren.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler umgehend den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbruttoentgelt bekanntzugeben.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungslegung. Das Entgelt ist auf das Konto von Jaritz Personal- und Büroservice GmbH zu überweisen.

5.2. Bei Zahlungsverzug ist der Vermittler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie sämtliche Einbringungskosten (Mahnungen, Inkasso, Rechtsanwälte, gerichtliche und außergerichtliche Kosten) zu verrechnen.

6. Haftung

6.1. Der Vermittler wählt Kandidaten mit kaufmännischer Sorgfalt aus, leistet jedoch keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben des Bewerbers oder für Echtheit übermittelter Dokumente. Der Kunde prüft die Eignung des Kandidaten eigenverantwortlich.

6.2. Der Vermittler haftet nicht für die Wahl des Kunden, nicht für Qualifikationen, Kompetenzen, Eignung, Arbeitserfolg oder arbeits- und aufenthaltsrechtliche Bewilligungen.

6.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf das Honorar pro Auftrag und Position begrenzt. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, Pönalen, entgangene Ersparnisse oder Betriebsunterbrechungen.

6.4. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Geschehnisse im Zuge des Bewerberauswahlverfahrens, der An- und Abreise oder auf dem Betriebsgelände des Kunden. Der Kunde hat den persönlichen Schutz des Kandidaten sicherzustellen.

6.5. Der Vermittler übernimmt keine Aufwendungen der Bewerber wie Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder.

7. Datenschutz

7.1. Mit Übermittlung personenbezogener Daten an den Kunden wird dieser Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

8. Gleichbehandlung und Fairness

8.1. Vermittler und Kunde verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung entgegenzutreten, insbesondere aufgrund Geschlecht, Rasse, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung.

9. Salvatorische Klausel

9.1. Sollte ein oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen unberührt. Anstelle des unwirksamen Punktes gilt ein solcher als vereinbart, der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermittlers ist nur zulässig, wenn Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

10.2. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermittlers zuständig. Der Vermittler kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

10.4. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Die männliche Form bezieht sich auf sämtliche Geschlechter.